Die Förderung vor der Türbestellung organisieren

Wenn Sie Ihre Haustür energetisch verbessern möchten, kann ein Zuschuss über die Bundesförderung für effiziente Gebäude als Einzelmaßnahme infrage kommen. Für die hier behandelte Gebäudehülle ist das BAFA zuständig. Planen Sie die Förderung zusammen mit dem Türtausch. Nach einer vorbehaltlosen Bestellung erst nach Zuschüssen zu suchen, kann den vorgesehenen Förderweg gefährden.

Der erste sinnvolle Schritt ist deshalb eine fachliche Vorprüfung. Lassen Sie klären, ob Ihr Gebäude und die geplante Türmaßnahme zum Programm passen. Holen Sie parallel ein ausreichend genaues Angebot ein. Die Energieberatung benötigt die technische Ausführung und die vorgesehenen Kosten; der Türbetrieb benötigt das festgelegte Wärmeschutzziel und die Anforderungen an die Unterlagen.

Die folgenden Angaben beziehen sich auf die am 19. September 2026 geprüften BAFA-Unterlagen und die BEG-EM-Richtlinie vom 17. August 2026. Diese wurde am 27. August veröffentlicht und gilt laut ihrer Nummer 10 mit Wirkung vom 21. Juli 2026. Für früher gestellte Anträge sieht sie die vorherige Fassung vor. Prüfen Sie deshalb bei einem laufenden Altantrag zuerst den dafür geltenden Stand. BEG-EM-Richtlinie

Passt Ihr Vorhaben grundsätzlich zum Programm?

Das BAFA nennt bei der Gebäudehülle unter anderem die Erneuerung, den Ersatz und den erstmaligen Einbau von Außentüren als Fördergegenstand. Die Förderung betrifft Bestandsgebäude, deren Bauantrag beziehungsweise Bauanzeige bei Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt. Für diese Maßnahmen ist ein Energieeffizienz-Experte einzubinden. BAFA, Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

Diese grundlegende Einordnung ersetzt noch keine Prüfung Ihres Eingangs. Eine neue Außentür an einem Wohngebäude muss dem richtigen Fördergegenstand zugeordnet werden. Geben Sie deshalb an, ob der Flur beheizt ist, ob ein Windfang vorhanden ist und ob Seitenteile oder Oberlichter mit ersetzt werden. Lassen Sie bei gemischter Nutzung oder mehreren Gebäudeteilen die Einordnung durch die Energieberatung klären.

Unterscheiden Sie außerdem zwischen dem Austausch der Türkonstruktion und einzelnen Komfort- oder Sicherheitswünschen. Ein neuer Fingerleser allein ist nicht derselbe Gegenstand wie eine energetische Erneuerung der Außentür. Ob einzelne Kostenpositionen zum geförderten Vorhaben gehören, muss anhand der geltenden Förderunterlagen beurteilt werden.

Technische Voraussetzung und Angebot aufeinander abstimmen

Für Außentüren beheizter Räume und Hauseingangstüren bei Wohngebäuden nennt die aktuelle BEG-EM-Richtlinie einen Ud-Wert von höchstens 1,3 W/m²K. Die Fußnote der Türzeile stellt klar, dass der Wert auf Ud bezogen ist. Er beschreibt die Türkonstruktion und darf nicht durch einen Wert nur für Glas oder Füllung ersetzt werden. Technische Mindestanforderungen, Türzeile auf Seite 20

Lassen Sie den Nachweis der angebotenen Ausführung zuordnen. Dazu gehören Bauart, Größe und die enthaltenen Komponenten. Bei Seitenteilen und Oberlicht muss klar sein, welche Elemente der jeweilige Nachweis erfasst. Eine allgemeine Serienbroschüre mit einem günstigen Bestwert genügt dafür nicht automatisch.

Die technischen FAQ erlauben unter den beschriebenen Voraussetzungen deklarierte Herstellerwerte für Standardgrößen gleicher Bauart. Eine eigene Messung jeder einzelnen Tür ist somit nicht grundsätzlich erforderlich. Über die Verwendbarkeit entscheidet der passende Nachweis, nicht dessen Umfang. KfW, technische FAQ 5.01

Auch der Einbau gehört zur Förderplanung. Die Richtlinie verlangt unter anderem Nachweise für eine wärmebrückenreduzierte und luftdichte Ausführung. Bei Maßnahmen, die die Luftdichtheit des Gebäudes erhöhen, nennt sie außerdem ein Lüftungskonzept zur Prüfung der Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen. Lassen Sie die Energieberatung den konkreten Umfang festlegen. Daraus folgt nicht automatisch, dass zu jeder neuen Haustür eine Lüftungsanlage eingebaut werden muss.

Zuschuss und förderfähige Ausgaben richtig rechnen

Der Grundfördersatz beträgt nach der aktuellen BAFA-Programmseite 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro brutto. Diese Mindestgrenze ist kein typischer Haustürpreis. Sie beschreibt eine Förderbedingung. BAFA, Investitionsvolumen und Förderhöhe

Der Prozentsatz wird nicht pauschal auf jede Position Ihrer Gesamtrechnung angewendet. Lassen Sie vor Antragstellung trennen, welche Kosten für die Maßnahme angesetzt werden können und welche Sie vollständig selbst tragen. Bitten Sie den Türbetrieb deshalb um ein gegliedertes Angebot statt um einen einzigen undifferenzierten Gesamtbetrag.

Für die hier betrachteten energetischen Maßnahmen nennt das BAFA ohne die dort beschriebenen Erhöhungen eine Ausgabengrenze von 30.000 Euro für die erste Wohneinheit. Weitere Wohneinheiten werden gestaffelt berücksichtigt. Das ist keine eigene neue Grenze für jeden Türtausch. Bereits berücksichtigte Maßnahmen und der konkrete Förderzusammenhang müssen in die Prüfung einbezogen werden.

Ein vorhandener Sanierungsfahrplan führt nach dem aktuellen Stand nicht automatisch zu 20 Prozent Zuschuss auf sämtliche Türkosten. Die Bonusregel hängt unter anderem vom Investitionsvolumen im jeweiligen Antrag und vom begünstigten Ausgabenanteil ab. Den ausführlichen Zusammenhang erklärt der Ratgeber zum Sanierungsfahrplan.

Wer welche Aufgabe übernimmt

Vereinbaren Sie die Zuständigkeiten, bevor die Fristen laufen. Der Türbetrieb beschreibt und liefert die Konstruktion. Die Energieeffizienz-Expertin oder der Experte prüft die energetische Planung und erstellt die erforderlichen technischen Angaben. Sie als Antragsteller müssen wissen, wer den Antrag tatsächlich übermittelt und welche Unterlagen noch von Ihnen benötigt werden.

Beteiligte Stelle Was Sie konkret abstimmen sollten
Türfachbetrieb Ausführung, Leistungsumfang, Produktnachweise, Vertrag und Einbautermin
Energieeffizienz-Experte Förderprüfung, technische Projektbeschreibung, Begleitung und Nachweise
Antragsteller Angaben zum Gebäude, Vollständigkeit der Unterlagen und fristgerechte Einreichung
BAFA Prüfung des Förderantrags und später des Verwendungsnachweises
Finanzierungspartner, falls nötig Zwischenfinanzierung und gegebenenfalls Ergänzungskredit

Lassen Sie auch die Kosten der fachlichen Begleitung als Leistung anbieten. Klären Sie, was darin enthalten ist und ob Vor-Ort-Termine vorgesehen sind. Die Aussage, ein Betrieb helfe “bei der Förderung”, beantwortet diese Fragen noch nicht.

Vertrag und Antrag in der richtigen Reihenfolge

Das aktuelle Verfahren verlangt bei Antragstellung einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag. Dieser muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung der Förderzusage enthalten und das voraussichtliche Umsetzungsdatum nennen. Ein bloßes unverbindliches Angebot erfüllt diese Vertragsanforderung nicht. BAFA-Merkblatt, Schritt 1

Eine aufschiebende Bedingung verknüpft die Wirksamkeit mit dem vorgesehenen Förderereignis. Eine auflösende Bedingung kann den Vertrag bei Eintritt des vereinbarten Ereignisses wieder entfallen lassen. Welche Formulierung Sie verwenden, sollte mit Betrieb und Energieberatung abgestimmt werden. Übernehmen Sie keine selbst verkürzte Klausel, die nur allgemein “Förderung vorgesehen” erwähnt.

Der Förderantrag ist vor Vorhabenbeginn zu stellen. Die Richtlinie betrachtet grundsätzlich den Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags als Beginn und regelt den beschriebenen bedingten Vertragsweg. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vorher stattfinden. Lassen Sie deshalb den Ablauf klären, bevor Sie eine verbindliche Bestellung, eine Fertigungsfreigabe oder weitere ausführungsbezogene Vereinbarungen treffen.

Eine praktikable Reihenfolge ist: Vorhaben fachlich prüfen, Angebot abstimmen, Fördervertrag vorbereiten, technische Projektbeschreibung erstellen lassen und den vollständigen Antrag übermitteln. Wer welchen Schritt erledigt, sollte schriftlich feststehen. Planen Sie den Einbau erst auf dieser abgestimmten Grundlage.

Technische Projektbeschreibung und Antrag zusammenführen

Vor dem BAFA-Antrag erstellt der eingebundene Experte die technische Projektbeschreibung, kurz TPB. Daraus erhalten Sie eine TPB-ID für das Antragsformular. Die Beschreibung enthält die technischen Projektdaten. Im Merkblatt ist für die Verwendung der TPB-ID eine Gültigkeit von zwei Monaten angegeben. BAFA-Merkblatt, Einbindung von Energieeffizienz-Experten und Schritt 1

Lassen Sie die TPB deshalb erst mit ausreichend geklärter Ausführung erstellen und stimmen Sie den Antragstermin ab. Wenn Sie währenddessen eine andere Tür, eine neue Glasaufteilung oder einen erweiterten Leistungsumfang wählen, muss die Energieberatung die Änderung prüfen. Eine vorhandene ID macht spätere technische Änderungen nicht automatisch zulässig.

Kontrollieren Sie vor dem Absenden Gebäudeangaben, Antragsteller, Kosten und den Bezug zum Vertrag. Bewahren Sie die Eingangsbestätigung auf. Ein gespeicherter Entwurf oder eine vorbereitete Projektbeschreibung belegt noch keinen eingegangenen Förderantrag.

Wann die Arbeiten beginnen sollten

Nach Antragstellung ist ein Beginn vor dem Zuwendungsbescheid nach den Förderunterlagen grundsätzlich auf eigenes Risiko möglich. Damit entsteht kein Anspruch auf Förderung. Wenn Sie auf den Zuschuss angewiesen sind, ist das Warten auf den Bescheid die vorsichtigere Finanzierungsentscheidung. BEG-EM-Richtlinie, Nummer 9.2.1

Besprechen Sie diese Entscheidung ausdrücklich mit dem Betrieb. Die Lieferung einer maßgefertigten Tür und die Reservierung eines Montagetermins müssen zur Förderplanung passen. Lassen Sie sich keine Bearbeitungsdauer des BAFA als sichere Liefergrundlage versprechen.

Lesen Sie den Bescheid vor der Umsetzung vollständig. Prüfen Sie den bewilligten Umfang, die Ausgaben, Auflagen und die Fristen für Durchführung und Nachweise. Übernehmen Sie diese Termine in Ihre Projektplanung. Bei Unklarheiten ist der konkrete Bescheid maßgeblich für die weitere Abstimmung.

Einbau, Rechnung und Nachweis vorbereiten

Vereinbaren Sie vor dem Einbau, welche Dokumentation der Betrieb liefert und wann die Energieberatung die Arbeiten begleitet. Für verdeckte Anschlüsse kann eine abgestimmte Dokumentation während der Montage sinnvoll sein. Nach dem Verschließen lassen sich diese Stellen nicht mehr auf dieselbe Weise betrachten.

Nach Fertigstellung erstellt der Experte den technischen Projektnachweis, kurz TPN. Die zugehörige TPN-ID wird beim Online-Verwendungsnachweis verwendet. Sammeln Sie Rechnungen, Zahlungsnachweise und die geforderten technischen Unterlagen laufend. Fragen Sie früh, welche Angaben die Rechnung enthalten muss, damit sie der beantragten Maßnahme zugeordnet werden kann. BAFA-Merkblatt, Schritte nach der Umsetzung

Gleichen Sie die tatsächlich eingebaute Tür mit der freigegebenen Ausführung ab. Änderungen sollten nicht erst bei der Schlussrechnung auftauchen. Lassen Sie die Energieberatung Abweichungen rechtzeitig prüfen und den weiteren Umgang klären.

Änderungen vor der Ausführung abstimmen

Eine andere Farbe ist für die Planung möglicherweise anders zu bewerten als ein geänderter Türtyp oder eine zusätzliche Glasfläche. Entscheiden Sie deshalb bei Änderungen nicht selbst, dass sie für die Förderung ohne Bedeutung seien. Geben Sie der Energieberatung die aktualisierte technische Beschreibung und den geänderten Preis, bevor der Betrieb die neue Ausführung bestellt.

Vereinbaren Sie einen einfachen Ablauf für Zusatzarbeiten. Der Betrieb beschreibt zunächst den Befund und die vorgeschlagene Leistung. Anschließend werden technische Eignung, Förderzuordnung und Kosten geklärt. Erst danach erteilen Sie den entsprechenden Auftrag. So bleibt nachvollziehbar, welche Arbeiten zur ursprünglichen Maßnahme gehören und welche später hinzugekommen sind.

Prüfen Sie außerdem, ob der bewilligte Kostenrahmen für die tatsächliche Durchführung ausreicht. Eine teurere Schlussrechnung erhöht den zugesagten Zuschuss nicht automatisch. Lassen Sie den zulässigen Umgang mit Änderungen vorab klären, statt die zusätzliche Ausgabe bereits als gefördert einzuplanen. Dasselbe gilt, wenn der Umfang kleiner wird oder eine beantragte Position entfällt.

Förderung getrennt vom verfügbaren Budget betrachten

Vergleichen Sie Angebote zunächst zum vollständigen Preis. Führen Sie die erwartete Förderung in einer eigenen Zeile und planen Sie, wann Rechnungen bezahlt werden müssen. Ein Zuschussbescheid und die spätere Auszahlung sind unterschiedliche Zeitpunkte.

Wenn Sie eine Finanzierung benötigen, klären Sie sie vor dem Einbau. Der KfW-Ergänzungskredit hat eigene Voraussetzungen und einen eigenen Ablauf. Ein BAFA-Antrag ersetzt kein Kreditangebot Ihrer Bank.

Sie können den Prozess bei Haustür Angebote mit einer Anfrage für eine energetisch geplante Haustür beginnen. Nennen Sie den Förderwunsch im ersten Beratungsgespräch und lassen Sie Ausführung, Nachweise und Vertragsablauf darauf abstimmen. Die Anfrage vermittelt noch keine Förderzusage; sie hilft Ihnen, ein konkretes Angebot für die anschließende fachliche Prüfung vorzubereiten.

Welche Haustür passt zu Ihrem Zuhause?

Beschreiben Sie Ihr Vorhaben und fragen Sie passende Anbieter für Haustüren an. Ihre Anfrage ist kostenfrei und unverbindlich.

Haustür anfragen