Eine alte Haustür muss nicht allein wegen ihres Alters weichen

Wenn Sie Ihre Haustür erneuern möchten, sollten Sie die energetischen Anforderungen vor der Bestellung klären. Der Ausgangspunkt ist die konkrete Baumaßnahme an Ihrem Gebäude. Aus der Vorschrift für den Austausch folgt keine allgemeine Pflicht, jede alte oder schlechter gedämmte Haustür zu ersetzen.

Für Änderungen an bestehenden Gebäuden ist nach der am 19. September 2026 auf Gesetze im Internet veröffentlichten Fassung § 36 des Gebäudemodernisierungsgesetzes maßgeblich, kurz GModG. Er verweist auf Anlage 7. Ältere Ratgeber nennen für diesen Sachverhalt häufig noch § 48 GEG. Die Internetadresse des Gesetzes enthält weiterhin den Bestandteil “geg”; entscheidend sind der aktuelle Gesetzestext und sein Anwendungsbereich. § 36 GModG

Praktisch bedeutet das für Ihre Planung: Beschreiben Sie, welche Tür Sie ersetzen lassen, welche Räume dahinterliegen und ob weitere Außenbauteile erneuert werden. Bitten Sie den Fachbetrieb oder die zuständige Fachplanung um die Einordnung. Erst danach sollte die angebotene Türkonstruktion gegen den zutreffenden Anforderungswert geprüft werden.

Wann § 36 beim Austausch eine Rolle spielt

§ 36 erfasst die Erneuerung, den Ersatz und den erstmaligen Einbau von Außenbauteilen im Sinne der Anlage 7 bei beheizten oder gekühlten Räumen eines Gebäudes. Die betroffenen Flächen müssen die dort genannten Wärmedurchgangskoeffizienten einhalten, soweit die Regelung greift. Der Paragraph enthält außerdem eine Flächenausnahme. Gesetzlicher Anwendungsbereich

Beginnen Sie deshalb nicht mit der Frage, ob Ihre Wunschtür einen bestimmten Wert erreicht. Klären Sie zuerst, welches Bauteil und welche Raumsituation vorliegen. Eine Tür direkt zwischen Außenluft und beheiztem Flur lässt sich anders beschreiben als eine äußere Tür vor einem unbeheizten Vorraum. Ob und wie die Anforderung in Ihrem Fall anzuwenden ist, muss anhand der tatsächlichen Gebäudegrenze beurteilt werden.

Auch die Bezeichnung “Haustür” im Alltag löst diese Einordnung nicht. Eine Wohnungseingangstür zum inneren Treppenhaus ist nicht automatisch derselbe Fall wie eine Außentür. Geben Sie dem Anbieter Fotos, eine einfache Skizze des Eingangs und Informationen zur Beheizung. Damit kann er die richtige Frage prüfen, statt eine pauschale Aussage zu allen Türen zu machen.

Wenn nur eine Reparatur vorgesehen ist, sollte der Umfang genau beschrieben werden. Der Austausch einer gesamten Türkonstruktion ist ein anderer Auftrag als das Beheben einer Funktionsstörung an vorhandenen Teilen. Lassen Sie bei Grenzfällen feststellen, ob die konkret geplante Arbeit eine erfasste Änderung darstellt. Eine selbst gewählte Bezeichnung als “Reparatur” ersetzt diese Prüfung nicht.

Was der Wert 1,8 für neue Außentüren bedeutet

Anlage 7 Nummer 4 nennt für den Einbau neuer Außentüren einen Höchstwert von U = 1,8 W/m²K, bezogen auf die Türfläche. Die Zeile nimmt rahmenlose Türanlagen aus Glas, Karusselltüren und kraftbetätigte Türen aus. Sie muss zusammen mit § 36 und dem übrigen Geltungsbereich gelesen werden. Anlage 7, Nummer 4

Diese Zahl beschreibt den zulässigen Wärmedurchgang im genannten Anwendungsfall. Sie ist weder eine Empfehlung für die beste Ausstattung noch eine Zuschussvoraussetzung. Wenn Sie über den gesetzlichen Mindeststandard hinausgehen möchten, können Sie ein anspruchsvolleres Wärmeschutzziel vereinbaren.

Fordern Sie einen passenden Nachweis für die angebotene Tür. Ein Wert allein für die Verglasung oder die Füllung genügt für die Beurteilung der Türkonstruktion nicht. Der Betrieb sollte erklären, welcher Gesamttürwert gilt und auf welche Bauart und Größe er sich bezieht. Die Grundlagen dazu finden Sie im Ratgeber zum Ud-Wert.

Übertragen Sie die Ausnahmen der Tabellenzeile nicht eigenständig auf Ihre Ausstattung. Ein elektrischer Türöffner oder eine elektronische Zutrittsfunktion rechtfertigt nicht ohne weitere Prüfung den Schluss, Ihre Haustür falle unter die Ausnahme für kraftbetätigte Türen. Lassen Sie die angebotene Konstruktion fachlich einordnen. Ein Ausstattungswort im Prospekt ist dafür keine ausreichende Grundlage.

Die Zehn-Prozent-Ausnahme verlangt eine Flächenbetrachtung

§ 36 nimmt Änderungen aus, die nicht mehr als zehn Prozent der gesamten Fläche der jeweiligen Bauteilgruppe des Gebäudes betreffen. Entscheidend ist damit ein Verhältnis von Flächen. Die Anzahl der Türen allein beantwortet die Frage nicht. Flächenausnahme in § 36

Aussagen wie “Eine einzelne Haustür ist immer ausgenommen” sind deshalb keine verlässliche Entscheidungsgrundlage. Ebenso wenig lässt sich die Regel mit der Gesamtwohnfläche vergleichen. Die maßgebliche Bauteilgruppe muss anhand des Gesetzes zugeordnet und ihre gesamte relevante Fläche festgestellt werden. In Anlage 7 stehen Außentüren in einer Bauteilgruppe mit weiteren dort genannten Bauteilen. Eine selbst erfundene Bezugsgruppe nur aus der Anzahl Ihrer Hauseingänge wäre ungeeignet.

Bitten Sie bei einer behaupteten Ausnahme um eine nachvollziehbare Erläuterung. Welche Bauteilgruppe wurde angesetzt? Welche Flächen gehören dazu? Welche Flächen werden im Vorhaben geändert? Wurden weitere geplante Arbeiten berücksichtigt? Sie benötigen dafür keine eigene Berechnung, wohl aber eine überprüfbare Grundlage.

Die Ausnahme entscheidet über die Anwendung dieser energetischen Anforderung. Sie sagt nicht, welche Tür für Ihr Haus sinnvoll ist. Auch bei einer Ausnahme können Wärmeschutz, Bedienbarkeit und die Abstimmung mit einer späteren Sanierung für eine bessere Ausführung sprechen. Treffen Sie diese Kaufentscheidung gesondert.

Typische Ausgangslagen richtig beschreiben

Die folgenden Beispiele sind Planungshilfen. Sie ersetzen keine rechtliche Einordnung Ihres Gebäudes und enthalten deshalb keine pauschale Zusage, dass eine Anforderung gilt oder entfällt.

Ausgangslage Was vor der Bestellung geklärt werden sollte
Die gesamte Außentür vor dem beheizten Flur wird ersetzt Anwendbarkeit von § 36, Bauteilgruppe, Flächenregel und passender Türnachweis
Eine äußere Eingangstür liegt vor einem unbeheizten Windfang Verlauf der thermischen Gebäudegrenze und Einordnung des betroffenen Bauteils
Tür, Fenster und Teile der Fassade werden gemeinsam erneuert Zuordnung der einzelnen Maßnahmen und Gesamtplanung der jeweiligen Bauteilgruppen
An der vorhandenen Tür sollen einzelne Teile instand gesetzt werden Genaue Abgrenzung zwischen Reparatur und einer von der Vorschrift erfassten Änderung

Bei einem gemeinsamen Sanierungsvorhaben lohnt sich eine abgestimmte Planung. Sonst beurteilt jeder Anbieter nur seinen eigenen Auftrag, während die Gesamtmaßnahme offenbleibt. Benennen Sie eine Person, die die energetische Einordnung zusammenführt.

Wenn der Umfang später geändert wird, muss auch die Einordnung erneut geprüft werden. Das gilt etwa, wenn zu einem zunächst geplanten Türtausch weitere Fenster hinzukommen oder ein Vorraum anders genutzt werden soll. Bewahren Sie die aktualisierte Beschreibung zusammen mit dem Angebot auf.

Wann das Gesetz ein Beratungsgespräch anspricht

§ 36 enthält einen besonderen Beratungstatbestand für Eigentümer von Wohngebäuden mit höchstens zwei Wohnungen. Er knüpft an die dort beschriebenen Änderungen und daran an, dass unter Anwendung von § 38 Absatz 1 und 2 Berechnungen für das gesamte Gebäude nach § 38 Absatz 3 durchgeführt werden. Unter diesen Voraussetzungen ist vor Beauftragung der Planungsleistungen ein informatorisches Gespräch mit einer nach § 88 berechtigten Person vorgesehen, sofern ein solches Gespräch als einzelne Leistung unentgeltlich angeboten wird. § 36, weitere Sätze

Daraus lässt sich keine undifferenzierte Pflicht zu einer kostenpflichtigen Energieberatung bei jedem Türtausch ableiten. Fragen Sie bei einer Gesamtgebäudeberechnung gezielt nach, ob dieser Fall vorliegt. Ein Fachbetrieb, der Arbeiten im dort beschriebenen Zusammenhang anbietet, hat nach der Vorschrift schriftlich auf die Beratungspflicht hinzuweisen.

Unabhängig davon kann eine Energieberatung für Ihre Entscheidung hilfreich sein. Sie kann klären, wie der Eingang in eine spätere Fassadensanierung passt oder ob eine Förderung infrage kommt. Der Nutzen einer solchen Beratung und die genannte gesetzliche Pflicht sind getrennte Fragen.

Förderung hat eigene Bedingungen

Wenn Sie einen Zuschuss für den Türtausch erwägen, teilen Sie das vor Vertragsabschluss mit. Eine Tür kann eine anwendbare gesetzliche Anforderung erfüllen, ohne die Bedingungen eines Förderprogramms zu erfüllen. Umgekehrt ist eine als förderfähig beworbene Tür noch keine bewilligte Maßnahme.

Die Förderprüfung umfasst auch das Gebäude, den Antragszeitpunkt, die Begleitung und den Einbau. Lassen Sie den Betrieb deshalb zwei Dinge auseinanderhalten: Welchen energetischen Nachweis liefert er für sein Produkt, und wer verantwortet die Förderplanung? Eine mündliche Aussage “Das wird gefördert” reicht für die Bestellung nicht aus.

Der Ratgeber zur BAFA-Förderung erläutert den aktuellen Antragsweg und die technischen Voraussetzungen. Entscheiden Sie hier zunächst, ob Förderung Bestandteil Ihrer Planung sein soll. Erst dann sollte ein Vertrag so vorbereitet werden, dass der vorgesehene Förderweg berücksichtigt ist.

Andere Anforderungen bleiben eigenständig

Die Prüfung von § 36 und Anlage 7 deckt nicht sämtliche Fragen eines Haustüraustauschs ab. Je nach Gebäude können etwa Denkmalschutz, Brandschutz, Zugänglichkeit oder die Abstimmung in einer Eigentümergemeinschaft relevant sein. Ob daraus Anforderungen entstehen, hängt vom konkreten Gebäude und den einschlägigen Regelungen ab.

Benennen Sie vorhandene Auflagen und Beschlüsse im ersten Beratungsgespräch. Wenn die Tür zu einem geschützten Gebäude gehört oder eine besondere Funktion im Gebäude erfüllt, sollte die Planung das vor einer Modellbestellung klären. Verlassen Sie sich nicht auf die Aussage, eine Tür mit gutem Wärmedurchgangswert sei damit insgesamt zulässig.

Auch die Montage muss zum Bestand passen. Eine rechtlich passende Produktangabe beschreibt noch nicht, wie der Anschluss an Mauerwerk, Boden und Fassade ausgeführt wird. Lassen Sie diese Leistungen im Angebot erklären und Zuständigkeiten festhalten. Der Ratgeber zur Haustürmontage hilft bei den entsprechenden Angebotsfragen.

Diese Unterlagen machen die Entscheidung nachvollziehbar

Sammeln Sie die Angaben zum Bestand und die geplante Ausführung in einer kurzen Projektbeschreibung. Ergänzen Sie die fachliche Einordnung, wenn eine Ausnahme oder ein besonderer Anwendungsfall zugrunde gelegt wird. Das verhindert, dass später unterschiedliche Annahmen über dieselbe Tür kursieren.

Zum Angebot sollten eine eindeutige Produktbeschreibung, Maße beziehungsweise der vorgesehene Aufmaßweg und der passende Wärmeschutznachweis gehören. Bei Glas und weiteren Elementen muss erkennbar sein, welche Teile der jeweilige Nachweis umfasst. Halten Sie Änderungen vor der Fertigung schriftlich fest.

Fragen Sie den Betrieb außerdem, welche Unterlagen er nach der Ausführung übergibt. Vereinbaren Sie die Dokumentation des eingebauten Produkts und der ausgeführten Leistungen. Wenn eine Fachplanung oder Energieberatung beteiligt ist, sollte sie früh sagen, welche zusätzlichen Nachweise sie benötigt.

Unklare Rechtsfragen lassen sich durch eine weitere allgemeine Internetzahl selten lösen. Legen Sie dem zuständigen Fachplaner oder einer qualifizierten Beratung die konkrete Situation vor. Für eine individuelle rechtliche Bewertung braucht es den vollständigen Sachverhalt. Der vorliegende Ratgeber ordnet die genannten energetischen Vorschriften allgemein ein.

Mit geklärtem Anwendungsfall Angebote einholen

Sie müssen den Gesetzestext nicht selbst in technische Bestellvorgaben übersetzen. Bereiten Sie die Informationen vor, die eine richtige Einordnung ermöglichen: Gebäudeart, Nutzung der angrenzenden Räume, vorhandene Türkonstruktion und Umfang der übrigen Arbeiten. Lassen Sie offene Fragen vor der verbindlichen Bestellung beantworten.

Über Haustür Angebote können Sie eine Anfrage für den geplanten Haustüraustausch stellen. Besprechen Sie im anschließenden Beratungsgespräch, ob die energetische Einordnung oder eine Förderprüfung noch offen ist. Ein brauchbares Angebot zeigt anschließend, welche konkrete Tür vorgesehen ist, auf welcher fachlichen Grundlage sie gewählt wurde und welche Leistungen zum fertigen Austausch gehören.

Welche Haustür passt zu Ihrem Zuhause?

Beschreiben Sie Ihr Vorhaben und fragen Sie passende Anbieter für Haustüren an. Ihre Anfrage ist kostenfrei und unverbindlich.

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